Stornoart auswählen bei Stornierung einer Rechnung

Vehicle Calculation System VCS, Fibu (Finanzbuchhaltung) Exportprogramm FEX

Einleitung

Ein häufig auftretender Vorgang im Rechnungswesen ist die Stornobuchung bzw. Stornierung einer gedruckten Rechnung.

Möglich sind diese Gründe:

  • Die Rechnung ist nicht einbringbar.
    Wenn nach der letzten erfolglosen Mahnung eine Kundenforderung ausgebucht werden muss
     
  • Die Rechnung muss geändert werden, nachdem sie gedruckt wurde, da rechnungsrelevante Daten falsch eingetragen waren.
    Dies können z. B. sein:
    • Adressdaten
    • Rechnungsbetrag
    • Termindaten
    • ...

Da durch den Druck der Rechnung automatisch die Verbuchung des Rechnungsbetrags in die Offenen Posten erfolgt, ist eine Falschbuchung entstanden, die durch eine Stornierung berichtigt werden muss.

 

Stornoart auswählen

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Rechnung ist nicht einbringbar

Rechnung oder Teile davon müssen geändert werden

 

Vorgehen bei fehlerhaft verbuchten Geschäftsvorfällen

Einmal fehlerhaft verbuchte Geschäftsvorfälle können wegen der Grundsätze der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit im Rechnungswesen (GoBD) nicht entfernt oder gelöscht werden, sondern sie sind durch eine gegensätzliche Buchung auszugleichen.

Dies erreichen Sie durch das Stornierungsverfahren, bei dem der gesamte zu ändernde Rechnungsbetrag aus den OP zurückgebucht wird. Abhängig davon, ob die Rechnung uneinbringbar ist oder die Rechnung geändert werden muss, stehen Ihnen zwei Stornoverfahren zur Verfügung.

  • Eine einfache Löschung ist nicht möglich, weil durch eine Löschung der gesamte Geschäftsvorfall aus der Buchführung verschwinden würde und dadurch die Grundsätze der GoBD verletzt würden.
  • Buchhalterisch ist es nicht möglich, einzelne Positionen zurückzubuchen, sondern die komplette Rechnung muss zurückgebucht werden.
 

 

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