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Stornierung
Erfassen Sie eine Stornierung um eine Rechnung vollständig rückgängig zu machen.
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Gutschrift
Eine Gutschrift bezieht sich i. d. R. nur auf einen Teil von bereits verrechneten Leistungen.
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Ziel der Stornierung ist es,
dass die Summen aller Bereiche 0 ergeben und die Rechnung damit komplett aufgehoben ist.
Wird in der Praxis verwendet, sofern eine Rechnung z. B. mit geänderten Parametern neu erstellt werden muss.
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Auch werden Provisionen üblicherweise damit verrechnet.
Für Gutschriften gibt es daher diverse Sonderfunktionen wie z. B. die Rabattgutschrift oder die Möglichkeit einzelne Positionen einer Rechnung oder einen prozentualen Anteil in eine Gutschrift zu übernehmen.
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Wichtige Hinweise
- Eine Stornierung setzt auch in der Auswertung die dem Kunden in Rechnung gestellte Arbeitszeit auf 0 zurück.
- Für die innerbetriebliche Kostenermittlung (Kosten-& Leistungsrechnung) bleibt die geleistete Arbeitszeit bei einer Stornierung bestehen.
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Wichtige Hinweise
- In Auswertungen werden negative Arbeitszeiten einer Gutschrift nicht berücksichtigt, da davon ausgegangen wird, dass die ursprüngliche Arbeit durch eine GU nicht reduziert werden kann.
- Seit dem 01.01.2013 ist der Begriff Gutschrift nur noch im Zusammenhang mit der Rückwärtsverrechnung (Leistungsempfänger erstellt Gu) erlaubt. In allen anderen Fällen darf der Begriff nicht mehr verwendet werden um Verwechslungen auszuschließen.
- Im Falle einer Rücknahme ist der Begriff "Stornorechnung", im Fall eines Nachlasses ist der Begriff "Bonusabrechnung" definiert.
VCS bietet hier eine Programmlogik an, die diesen Gutschriftentyp voreinstellt. Statt dieser beiden Begriffen kann auch ein alternativer Begriff definiert werden, der beide Fälle abdeckt.
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Artikel ID: 1139149