Seit wann gibt es die Fahrzeugterminberechnung
Ab der Version 2.1 von VxS steht die automatisierte Fahrzeugterminberechnung (HU/AU/SP-Termine) sowie die automatische Erinnerung der Kunden via Brief/Fax/e-Mail/SMS an diese Termine zur Verfügung.
Damit die Termine berechnet und die Erinnerungen erstellt werden ist es notwendig, dass der Dienst Date2Contact installiert wird und ausgeführt wird. Dieser übernimmt obige Arbeiten zeitgesteuert und automatisch im Hintergrund. In einem Netzwerk genügt es natürlich dass der Dienst auf nur einem Rechner ausgeführt wird, dies sollte in der Praxis der Server sein welcher auch die Datenbank verwaltet.
Sofern der Dienst beim Programmstart nicht gefunden werden konnte erscheint ein entsprechender Hinweis.
Sollten Sie die Funktion nicht benutzen wollen, so deaktivieren Sie die Warnung unter Einstellungen / Fahrzeugverwaltung Einstellungen / Termintypen / Definition
Eine komplette Beschreibung dieser Funktionalität und der damit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten finden Sie in diesem Dokument:
Im Browser öffnen: Fahrzeug Termine
Fzg aus Terminberechnung ausschliessen
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Anwender Termine für HU oder AU löschen, um damit zu kennzeichnen, dass dieses Fahrzeug nicht mehr für Aktionen in diesem Bereich berücksichtigt werden sollen.
Der Date2Contact Service generiert im nächsten Lauf für diese Fahrzeuge nun jedoch wieder einen neuen Termin anhand der vorhandenen Erstzulassung, sofern der zugrundeliegende Termintyp dafür Daten liefert.
Wie kann nun statt dessen ein einzelnes Fahrzeug aus dieser Systematik herausgenommen werden.
a) Das Fahrzeug wird deaktiviert, hier findet zwar noch ein Terminberechnung, jedoch keine Erinnerung mehr statt
b) Dem Fahrzeug wird ein Termintyp zugeordnet, für den keine Berechnung erfolgt (alle für die Berechnung relevanten Typen sind 0)
Damit ist die automatische Berechnung des Termins unterbunden und das Fahrzeug erscheint nicht mehr in den Listen und Erinnerungen mit diesem Termin.
Schriftstückvorlagen erstellen für Fzg-Terminberechnung
Innerhalb der Fahrzeugtermine stehen Ihnen nur bestimmte Schriftstücksvorlagen zur Auswahl zur Verfügung.
Diese müssen
a) entweder als Vorlage zu einem Kundenfahrzeug
b) als Vorlage zu einem Kundenfahrzeugtermin erstellt worden sein
Bei den Vorlagen des Typs a) stehen Ihnen nur Daten des Kunden und des Fahrzeugs generell zur Verfügung. Bei dem Typ b) hingegen haben Sie zusätzlich Zugriff auf die Daten des Termins welcher die Erinnerung ausgelöst hat.
Besonders interessant sind hier vermutlich die Werte <DaTyTypeDescription> Termintyp <VeDaDateNext> nächster Termin.
Die Anlage des Typen b) erfolgt über die Ansicht Terminliste (in der Fahrzeugdetailmaske) dort einen Termin im Detail öffnen und über AddOn eine Schriftstücksvorlage erstellen
Terminberechnung für §57a in Österreich
Im Folgenden werden die Besonderheiten der Terminberechnung für Österreich erläutert.
“Pickerl Begutachtung”
Die Terminberechnung ist in Österreich anders als in Deutschland
Der Überprüfungstermin für die § 57a-Überprüfung richtet sich nach dem Monat der ersten Kfz-Zulassung. Fälligkeitstermin ist der auf der Begutachtungsplakette gestanzte Monat (Monat der Erstzulassung).
Die Begutachtung kann (ohne Auswirkung auf den Zeitpunkt der nächsten Begutachtung) für manche Fahrzeuge auch in einem Zeitraum von drei Monaten vor dem vorgesehenen Begutachtungsmonat vorgenommen werden (oft als "Toleranzfrist" oder "Toleranzzeitraum" bezeichnet).
Für genauere Informationen bitte unten aufgeführte Quellen beachten!
Konfiguration des Termintyps
Damit VCS Austria bzw. EWM dies richtig rechnet, muss die Definition wie folgt konfiguriert werden:
Stammdaten – Einstellungen – Fahrzeuge – Fahrzeugverwaltung Einstellungen – Termintyp.
Wechseln Sie zu Register “Allgemein” und geben Sie diese Werte ein:
Bei “Berechnen ab” muss die Erstzulassung ausgewählt werden.
„Nächste Terminberechnung ab letzten Termin“ muss deaktiviert werden. Dann rechnet VCS bzw. EWM richtig.
Beispielberechnungen bei Termin Kategorie §57a
EZ: 31.12.2016
So würde die Berechnung aussehen, wenn die Begutachtung PÜNKTLICH erfolgte:
Die nächste Begutachtung ist nach der 3-2-1 Regel in den nächsten zwei Jahren fällig.
Bei einer SPÄTEREN Vorführung zum 01.02.20 sieht die Berechnung folgendermaßen aus:
Obwohl der letzte Termin der Begutachtung 2 Monate nach der eigentlichen Fälligkeit erfolgte (wäre der 31.12.2019 gewesen) wird die nächste Begutachtung wieder auf den 31.12.2022 berechnet, also genau im 2 Jahre Rhythmus zur Zulassung.
Und auch wenn die Begutachtung VORGEZOGEN wurde auf den 01.09.19 bleibt es bei der nächsten Fälligkeit zum 31.12.2022:
Wichtiger Hinweis - Kunde kommt vor Ablauf des Termins
Kommt ein Kunde einen Monat VOR Ablauf zur Werkstatt, d. h. der Termin wäre 15.09.2022, er kommt aber am 15.08.2022, wird im VCS erst nach dem 15.09.2022 der richtige Termin automatisch berechnet. Sofern auch der Date2Contact konfiguriert ist.
Sprich, der Termin könnte u.U. für max. 6 Wochen falsch sein.
Bei allen anderen Varianten rechnet das System richtig.
Im Anschluss an die zweite Begutachtung ist jede weitere in einem 1 Jahres Abstand durchzuführen. Somit begründet die 3-2-1 Regelung, dass Fahrzeuge spätestens nach dem 6. Jahr der Erstzulassung einer jährlichen Prüfung unterzogen werden.
Quellen in Österreich