Fakten zu den GoBD

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung und zum ordnungsgemäßen Datenzugriff

GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, 
 Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Kurzbezeichnung Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung und zum ordnungsgemäßen Datenzugriff
Gesetz oder Verordnung 
oder Empfehlung?
Kein Gesetz, sondern nur grundsätzliche Empfehlungen des BMF der BRD
Gültig ab
Überarbeitet
01. Januar 2015
28. November 2019
Inhalt Grundsätze zum Umgang mit steuerrelevanten Unterlagen und Daten
Vorgaben des BMF zur EDV-technischen Umsetzung von HGB und StGB
Herausgeber  Bundesministerium der Finanzen (BMF) der Bundesrepublik Deutschland
Ersetzt "GoBS" und "GDPdU" 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstellt: 25.04.2018 10:52:04
Author: Reinhard (Ringhut, Stroelin)
Geändert: 04.07.2018 11:08:55
Geändert von: Reinhard
ArtikelID: 18368
Artikel ID: 1007508