Daten löschen vs. GoBD

DS-GVO und GoBD in der täglichen Praxis

Was regeln die GoBD?

Die GoBD regeln die EDV-technische Umsetzung von Handelsgesetzbuch (HGB) und Steuergesetzbuch (StGB).   
Es sind Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Die GoBD führten die davor gültigen "GoBS" und "GDPdU" zusammen.

Datenschutz befindet sich als Grundrecht über der GOBD

Es befasst sich ausschließlich mit der Behandlung personenbezogener Daten.

Diese dürfen / können dann nicht gelöscht werden, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder "zur Wahrung berechtigter Interessen" benötigt werden (DS-GVO, Art. 6, Abs.1).

In der täglichen Praxis bedeutet dies

  • Personenbezogene Daten, z. B. in Aufträgen und Kundendaten in VCS, dürfen nicht gelöscht werden, solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht aufgrund anderer Vorschriften (z. B. AO, HGB, GoBD) besteht.
  • Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist kann bei den fortbestehenden Kundenverhältnissen eine weitere Aufbewahrung von Kunden- und Auftragsdaten mit einem berechtigten Interesse der Werkstatt begründet werden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich die Löschung verlangt.
  • Daten von “Einmalkunden” müssen nach Ablauf der steuerlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.

 

  • "Aufbewahrungspflicht"
    • Ist ein Begriff aus den GoBD
    • In diesem Zeitraum dürfen keine steuerrelevanten Daten gelöscht werden
  • “Recht auf Vergessenwerden”
    • Ist ein Begriff aus der DS-GVO
    • Ist identisch mit "Recht auf Löschung"
    • Bezieht sich ausschließlich auf den Umgang mit personenbezogenen Daten
    • Es wurde hier zum ersten Mal in Gesetzesform gebracht
 

 

Link zum PDF: DS-GVO und GoBD in der täglichen Praxis

 

Artikel ID: 1006081